Jedes Dach hat nur eine begrenzte Lebensdauer. Diese beträgt im Durchschnitt zwanzig bis dreißig Jahre. In dieser Phase muss es den Einflüssen von Regen, Eis und Schnee entgegenwirken. Auf Flachdächern werden deshalb lose Steine verlegt, damit sich die Sonneneinstrahlung nicht direkt auf die Bitumenschichten auswirkt. Die Erwärmung durch die Sonne fangen die Kieselsteine auf und stabilisieren außerdem den Untergrund.

Während bei Satteldächern nur eine bestimmte Anzahl von Ziegel ausgetauscht werden muss, verschweißt der Dachdecker beim Flachdach die Bitumenbahnen, die das ganze Dach abdecken. Dazu kommt die gesetzlich vorgeschriebene Dämmung.

Grundsätzlich muss eine Sanierung erst erfolgen, wenn sich Lecks zeigen oder das Dach undicht wird. Werden ältere Häuser erworben, so sollte vor dem Kauf ein Gutachter hinzugezogen werden. Dieser kann feststellen, ob in absehbarer Zeit eine teurere und umfassende Sanierung nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden muss, die sich auf den Kaufpreis auswirken sollte.

Besonders interessant sind Spitzböden, die für Wohnzwecke ausgebaut werden. In diesen Fällen muss sich der Eigentümer auf die Kriterien der Energieeinsparverordnung einstellen. Sie dienen vor allem der Energieeinsparung sowie dem Umweltschutz. Sollte der Dachboden nicht ausgebaut werden, so verlangt die Verordnung jedoch, dass der dazugehörige Fußboden eine entsprechende Dämmung erhält? Deshalb sollte der Bauherr sowohl die Renovierung des Daches als auch die der dazugehörigen Böden in den Auftrag für den Dachdecker aufnehmen.

Bei der Dachsanierung, wie sie auch von SCANTO Dachsanierung angeboten wird, stellt die Aufsparrendämmung eine vorteilhafte Variante dar. Dabei verlegt der Dachdecker das den gesetzlichen Normen entsprechende Dämmmaterial direkt auf den Dachbalken. Dazu kommt die Dampfsperrfolie. Diese Folie bewirkt, dass der Baustellenstaub vom Dachboden ferngehalten wird.

Seit 2009 gibt es den Energiepass. Er dient der Transparenz. Dabei zeigt er dem Hausbesitzer auf, ob die energiepolitischen Vorgaben eingehalten werden. Auch Mieter und Vermieter können sich daran orientieren. Ab 2014 muss der Pass außerdem unaufgefordert vorgelegt werden, wenn es zu einem Eigentümerwechsel kommt. Im Energiepass werden energetische Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen. Darüber hinaus gibt er einen Überblick auf das zugehörige Einsparpotenzial. Über die damit verbundenen Pflichten und Rechte muss der Bauherr den beauftragten Dachdecker informieren. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal leitet sich aus der Art der Wohnung ab. Eigentumswohnungen befinden sich in einem Haus. Das dazugehörige Dach ist Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet, dass alle Eigentümer einen finanziellen Beitrag zur Dachsanierung leisten müssen. Das Gesetz sieht für die Dämmung, die bei der Dachsanierung zu erfolgen hat, verschiedene Fristen vor. Hauseigentümer, die ihr Haus schon vor 2002 bewohnt haben, sind von diesen Regelungen ausgenommen.

Wurde ein denkmalgeschütztes Haus erworben, gilt das entsprechende Gesetz ebenfalls nur in begrenzten Rahmen. Außerdem muss die Maßnahme der Dachsanierung wirtschaftlich sein. Um die Finanzierung der Dachsanierung an die Bestimmung des Energiepasses anzugleichen, können unter bestimmten Voraussetzungen Kredite oder Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Dazu legt die EU unterschiedliche Programme auf, die für die entsprechenden Länder der Union gelten.

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